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   OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16   

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https://dejure.org/2017,71843
OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16 (https://dejure.org/2017,71843)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.01.2017 - 1 MB 9/16 (https://dejure.org/2017,71843)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 1 MB 9/16 (https://dejure.org/2017,71843)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 82/92

    Wohnwagen; Verwendungszweck; Ortsfestigkeit; Baugenehmigung; Formelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16
    Auch aufgestellte Fahrzeuge wie Bau- (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 08.07.2014 - 2 ZB 13.617 -, juris [Rn. 3]) oder Wohnwagen (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 16.12.1993 - 1 L 82/92 -, juris [Rn. 7-9]; BayVGH, Beschluss vom 06.03.2012 - 9 CS 12.148 -, juris [Rn. 7]) zählen daher zu baulichen Anlagen.

    Von diesem Grundsatz kann aber nach der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. Urteil vom 16.12.1993 - 1 L 82/92 -, a.a.O. [Rn. 2 i.V.m. 5 und 9]) dann abgewichen werden, wenn die bauliche Anlage ohne wesentlichen Substanzverlust beseitigt werden kann bzw. wenn von der illegalen Baulichkeit eine erhebliche Nachahmungswirkung (negative Vorbildwirkung) ausgeht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13.09.1996 - 11 B 1083/96 -, juris [Rn. 10] m.w.N.).

  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16
    Im Ausgangspunkt ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1992 - 4 B 161/92 -, NJW 1993, 2328).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 4.92

    BAföG - Geltendmachung von Ersatzansprüchen - Ausbildungsförderung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16
    Im Ausgangspunkt ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1992 - 4 B 161/92 -, NJW 1993, 2328).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1996 - 11 B 1083/96

    Ungenehmigte Errichtung baulicher Anlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16
    Von diesem Grundsatz kann aber nach der Rechtsprechung auch des Senats (vgl. Urteil vom 16.12.1993 - 1 L 82/92 -, a.a.O. [Rn. 2 i.V.m. 5 und 9]) dann abgewichen werden, wenn die bauliche Anlage ohne wesentlichen Substanzverlust beseitigt werden kann bzw. wenn von der illegalen Baulichkeit eine erhebliche Nachahmungswirkung (negative Vorbildwirkung) ausgeht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13.09.1996 - 11 B 1083/96 -, juris [Rn. 10] m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 13.617

    Schafhaltungsbetrieb mit 22 Muttertieren im Nebenerwerb; Überwiegende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16
    Auch aufgestellte Fahrzeuge wie Bau- (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 08.07.2014 - 2 ZB 13.617 -, juris [Rn. 3]) oder Wohnwagen (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 16.12.1993 - 1 L 82/92 -, juris [Rn. 7-9]; BayVGH, Beschluss vom 06.03.2012 - 9 CS 12.148 -, juris [Rn. 7]) zählen daher zu baulichen Anlagen.
  • VGH Bayern, 06.03.2012 - 9 CS 12.148

    Beschwerde; Baueinstellung; Wohnwagen; überwiegend ortsfeste Nutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 1 MB 9/16
    Auch aufgestellte Fahrzeuge wie Bau- (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 08.07.2014 - 2 ZB 13.617 -, juris [Rn. 3]) oder Wohnwagen (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 16.12.1993 - 1 L 82/92 -, juris [Rn. 7-9]; BayVGH, Beschluss vom 06.03.2012 - 9 CS 12.148 -, juris [Rn. 7]) zählen daher zu baulichen Anlagen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 20/17

    Bauaufsichtliche Anordnung der Beseitigung von auf einem Grundstück lagernden

    Sie müssen in räumlichem, funktionalem und insbesondere engem zeitlichen Zusammenhang mit einer konkreten Baumaßnahme stehen (vgl. Beschluss des Senats vom 11.01.2017 - 1 MB 9/16 - m.w.N., n.v.).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine Beseitigungsanordnung nur bei formeller und materieller Baurechtswidrigkeit der baulichen Anlage ergehen darf, dann eingreift, wenn die Beseitigung ohne Eingriff in die Substanz möglich und die Wiederherstellung des früheren Zustandes ohne übermäßige Aufwendungen möglich sind (Beschluss vom 28.08.1992 - 1 M 36/92 -, juris [Rn. 27]; s.a. Beschluss vom 11.01.2017 - 1 MB 9/16 -, n.v.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche;

    Sie müssen in räumlichem, funktionalem und insbesondere engem zeitlichen Zusammenhang mit einer konkreten Baumaßnahme stehen (vgl. Beschluss des Senats vom 11.01.2017 - 1 MB 9/16 - m.w.N., n.v.).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine Beseitigungsanordnung nur bei formeller und materieller Baurechtswidrigkeit der baulichen Anlage ergehen darf, dann eingreift, wenn die Beseitigung ohne Eingriff in die Substanz möglich und die Wiederherstellung des früheren Zustandes ohne übermäßige Aufwendungen möglich sind (Beschluss vom 28.08.1992 - 1 M 36/92 -, juris [Rn. 27]; s.a. Beschluss vom 11.01.2017 - 1 MB 9/16 -, n.v.).

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 8 B 6/21

    Baurechtliche Beseitigungsverfügung hinsichtlich eines Hausboots

    Damit ist die Anlage formell baurechtswidrig, was bereits den Erlass einer Beseitigungsverfügung rechtfertigt, da die erforderliche Beseitigung ohne Substanzverlust möglich ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2017, 1 MB 9/16, zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2023 - 10 S 15.23

    Nutzungsuntersagung bzgl. Tiny-Haus; Tiny-Haus als bauliche Anlage i.S.d. § 2

    Nach ständiger Rechtsprechung können auch zugelassene Fahrzeuge, einschließlich (Wohn-)Anhänger, bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 BbgBO sein (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1998 - OVG 2 S 2.98 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 22. Januar 2003 - OVG 2 S 45.02 -, juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 1 MB 9/16 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. August 2019 - OVG 10 A 6.13 -, juris Rn. 56; siehe zu Tiny-Häusern: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2021 - OVG 2 S 23/21 -, juris Rn. 14 ff.), wobei nicht auszuschließen ist, dass die technische Ausstattung und die Zertifizierung als ein Aspekt im Rahmen der Feststellung, ob eine Absicht zur überwiegenden ortsfesten Verwendung vorliegt, eine Rolle spielen könnte (vgl. hierzu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 MB 8/21 -, juris Rn. 17).
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